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   Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Person des Erwerbers 

 Steuerfreibetrag

Ehegatte

500 000 €

eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner (Achtung aber StKl. III)

500 000 €

Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder

400 000 €

Enkel

200 000 €

die übrigen Personen der StKl. I (wie Eltern, Großeltern, Urenkel)

100 000 €

die übrigen Personen (z.B. Lebensgefährten, die Eltern, Geschwister, Trusts, Familienstiftungen)

20 000 €

 

Steuerklassen der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Steuerklasse I

Ehegatte, Kinder und Stiefkinder, Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder, Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen

Steuerklasse II

die Eltern und Voreltern bei Schenkungen unter Lebenden, die Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte

Steuerklasse III

alle übrigen Erwerber (z.B. eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten) und die Zweckzuwendungen

 

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro

Prozentsatz in der Steuerklasse

 

 

I

II

III

75 000

7

15

 

30

 

300 000

11

20

600 000

15

25

6 000 000

19

30

13 000 000

23

35

 

50

 

26 000 000

27

40

über 26 000 000

30

43

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